AKTUELLE AUSSCHREIBUNG FÜR DAS DOROTHEA-KONWIARZ-STIPENDIUM 2025/26
Hier finden Sie die >>Unterlagen zur aktuellen AUSSCHREIBUNG<< der DKS
Einreichungsschluss ist der 15.03.2025
Voraussetzungen, an die ein Stipendium der Dorothea Konwiarz Stiftung geknüpft sind:
Bewerberinnen müssen mindestens fünf Semester an der Universität der Künste Berlin den Studiengang Bildende Kunst oder an der Weißensee Kunsthochschule Berlin das Fachgebiet Freie Kunst/Malerei studiert haben, dürfen nicht älter als 35 Jahre alt sein, sollen Arbeitsproben vorlegen und ihren Entschluss, Malerin zu werden, im Rahmen der Bewerbung begründen können. Darüberhinaus müssen sie ihre finanziellen Verhältnisse darlegen und damit eine Unterstützung durch die gemeinnützige Stiftung rechtfertigen.
Die Ausschreibung beginnt am Jahresanfang. Während des Bewerbungszeitraums (Januar bis März) stehen die aktuellen Bewerbungsauflagen und ausführlichen Förderrichtlinien hier online. Auf den Ausschreibungsbeginn wird zeitnah auf dieser Website, den Social-Media-Kanälen der Stiftung, über den E-Mail-Verteiler und durch die UdK Berlin sowie die KH Berlin hingewiesen.
Spätestens vier Wochen nach Bewerbungsschluss werden die Stipendiatinnen auf der Website der Stiftung bekanntgegeben.
Die Höhe der finanziellen Förderung für ein Jahr beträgt zur Zeit ca. 850 Euro monatlich.
Es werden ungefähr sechs Künstlerinnen pro Förderjahr ausgewählt.
Den Stipendiatinnen wird mit einer Gruppenausstellung und einer Duo-Ausstellung in der stiftungseigenen Galerie die Gelegenheit gegeben, sich mit Werken der Malerei der Öffentlichkeit vorzustellen.
Das Förderjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Erläuterungen
· Entsprechend dem Auftrag der Stifterin Dorothea Konwiarz und der daraus folgenden Satzung fördert die Stiftung Frauen, die malen. Eine Voraussetzung der Förderung ist, dass in den aktuellen amtlichen Dokumenten das weibliche Geschlecht vermerkt ist. Die Geförderten werden satzungsgemäß Stipendatinnen genannt. Die ordnungsgemäße Einhaltung der Satzung wird von der staatlichen Stiftungsaufsicht überprüft.
· Das Stipendium ist voraussichtlich steuerfrei, da es zu keinem Leistungsaustausch zwischen der Stiftung und der Stipendiatin kommt, die Stipendiatin auch keine weiteren Verpflichtungen gegenüber der Stiftung eingeht und die Höhe des Stipendiums für die Bestreitung des Lebensunterhalts und/oder der Deckung des Ausbildungsbedarfs dient.