FÖRDERUNG

 

Voraussetzungen, an die nach dem Willen der Stifterin ein Stipendium der Dorothea Konwiarz Stiftung geknüpft sind:

Bewerberinnen müssen mindestens fünf Semester an der UdK Berlin den Studiengang Bildende Kunst studiert haben, dürfen nicht älter als 35 Jahre alt sein und sollen ihren Entschluss, Malerin zu werden, im Rahmen der Bewerbung begründen können. Darüberhinaus müssen sie ihre finanziellen Verhältnisse darstellen und belegen und damit eine Unterstützung durch die gemeinnützige Stiftung rechtfertigen.

Die Ausschreibung beginnt im Frühjahr. Spätestens vier Wochen nach Bewerbungsschluss werden die Stipendiatinnen auf der Website der Stiftung bekanntgegeben.

Die Höhe der Förderung beträgt für das Förderjahr zur Zeit ca. 850 Euro monatlich.
Es werden ungefähr sechs Künstlerinnen pro Förderjahr ausgewählt.

Das Förderjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des Folgejahres.

Den Stipendiatinnen wird mit einer Gruppenausstellung und einer Duo-Ausstellung in der stiftungseigenen Galerie die Gelegenheit gegeben, sich mit Werken der Malerei der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Erläuterungen

· Entsprechend dem Auftrag der Stiftungsgeberin Dorothea Konwiarz und der daraus folgenden Satzung fördert die Stiftung Frauen, die malen. Eine Voraussetzung der Förderung ist, dass in den aktuellen amtlichen Dokumenten das weibliche Geschlecht vermerkt ist. Die Geförderten werden satzungsgemäß Stipendatinnen genannt. Die ordnungsgemäße Einhaltung der Satzung wird von der staatlichen Stiftungsaufsicht überprüft.

· Das Stipendium ist voraussichtlich steuerfrei, da es zu keinem Leistungsaustausch zwischen der Stiftung und der Stipendiatin kommt, die Stipendiatin auch keine weiteren Verpflichtungen gegenüber der Stiftung eingeht und die Höhe des Stipendiums für die Bestreitung des Lebensunterhalts und / oder der Deckung des Ausbildungsbedarfs dient.